Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde, die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört. Der Kirchenvorstand entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Er ist die geistliche Gemeindeleitung. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen. Häufig geht es aber auch um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde. Je nach Gemeindegröße besteht der Kirchenvorstand aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde. In Idstein gibt es 16 gewählte und berufene Kirchenvorsteher und zwei Pfarrer. Diese bilden zusammen den Kirchenvorstand.

Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder des Kirchenvorstandes durch geheime Wahl. Nach der Ordnung unserer Kirche soll ein Laie den Vorsitz des Kirchenvorstandes inne haben. Falls sich niemand dazu bereit erklärt, übernimmt der Pfarrer oder die Pfarrerin diese Aufgabe. Dann muss aber der stellvertretende Vorsitz durch einen Laien besetzt werden.

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten.

Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich.

Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro.

Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.

Zusammenarbeit mit den Ausschüssen

Der Kirchenvorstand steht in einem engen Kontakt zu den Ausschüssen. Die Ausschüsse selbst unterstützen den Kirchenvorstand bei seinen vielfältigen Aufgaben.

Die Mitarbeit in den Ausschüssen ist ebenfalls ehrenamtlich.

Geschäftsordnung für Ausschüsse

  1. Der Kirchenvorstand soll für sachlich oder örtlich abgegrenzte Aufgaben Arbeitsausschüsse bestellen. Zu diesen Ausschüssen können neben Mitgliedern des Kirchenvorstands auch Gemeindemitglieder hinzugezogen werden. Der Kirchenvorstand bestimmt Vorsitz und Stellvertretung.
  2. Die Ausschüsse sind an die Weisungen des Kirchenvorstands gebunden und diesem berichtspflichtig. Ihre Arbeitsweise ist vom Kirchenvorstand durch eine Geschäftsordnung zu regeln. Den Ausschüssen können Aufgaben zur selbstständigen Wahrnehmung und Beschlussfassung unter Verantwortung des Kirchenvorstands übertragen werden.
  3. Vor Beschlussfassung des Kirchenvorstands in Angelegenheiten, die einem Ausschuss übertragen sind, ist dieser zu hören.
  4. Die Tätigkeit der nach Absatz 1 mit der Wahrnehmung von Aufgaben Betrauten ist ehrenamtlich. Notwendige Auslagen werden erstattet.
  5. Andere gesamtkirchliche Vorschriften, die die Bildung von Ausschüssen des Kirchenvorstands vorsehen, bleiben unberührt.

Gerne können Sie sich mit Ihren Interessen und Talenten in den Ausschüssen einbringen. Sprechen Sie uns einfach einmal an; persönlich oder auch über das Gemeindebüro.