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Zusammenarbeit mit den Ausschüssen

Der Kirchenvorstand steht in einem engen Kontakt zu den Ausschüssen. Die Ausschüsse selbst unterstützen den Kirchenvorstand bei seinen vielfältigen Aufgaben.

Die Mitarbeit in den Ausschüssen ist ebenfalls ehrenamtlich.

Geschäftsordnung für Ausschüsse

  1. Der Kirchenvorstand soll für sachlich oder örtlich abgegrenzte Aufgaben Arbeitsausschüsse bestellen. Zu diesen Ausschüssen können neben Mitgliedern des Kirchenvorstands auch Gemeindemitglieder hinzugezogen werden. Der Kirchenvorstand bestimmt Vorsitz und Stellvertretung.
  2. Die Ausschüsse sind an die Weisungen des Kirchenvorstands gebunden und diesem berichtspflichtig. Ihre Arbeitsweise ist vom Kirchenvorstand durch eine Geschäftsordnung zu regeln. Den Ausschüssen können Aufgaben zur selbstständigen Wahrnehmung und Beschlussfassung unter Verantwortung des Kirchenvorstands übertragen werden.
  3. Vor Beschlussfassung des Kirchenvorstands in Angelegenheiten, die einem Ausschuss übertragen sind, ist dieser zu hören.
  4. Die Tätigkeit der nach Absatz 1 mit der Wahrnehmung von Aufgaben Betrauten ist ehrenamtlich. Notwendige Auslagen werden erstattet.
  5. Andere gesamtkirchliche Vorschriften, die die Bildung von Ausschüssen des Kirchenvorstands vorsehen, bleiben unberührt.

 

Gerne können Sie sich mit Ihren Interessen und Talenten in den Ausschüssen einbringen. Sprechen Sie uns einfach einmal an; persönlich oder auch über das Gemeindebüro.

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